Wer einen Account bei Facebook besitzt, der ist sich häufig gar nicht darüber im Klaren, welche Rechte er bei der Einrichtung des Zugangs an die Betreiber der Plattform abgegeben hat. Um sämtliche relevanten Bestimmungen zu prüfen, müsste der potentielle Nutzer mehrere Hundert Seiten lesen, die es noch dazu ausschließlich in Englisch gibt. Das deutsche Fernsehen hat bei einem Praxistest nachgewiesen, dass selbst eine Jurastudentin nicht in der Lage ist, den Umfang sämtlicher Bestimmungen komplett zu durchschauen. Wer die AGB dennoch akzeptiert, wird derzeit damit konfrontiert, dass Facebook Unmengen an Daten über seine Nutzer sammelt und auswertet.
Der österreichische Jurist Max Schrems wehrt sich
Max Schrems ist ein junger Mann aus Wien, der ziemlich erschrocken war, als er nach einer Anfrage bei Facebook einen Packen mit über tausend Seiten mit den Inhalten bekam, die über ihn von den Betreibern der Plattform gespeichert worden waren. Als besonders brisant empfand er die Tatsache, dass sich darunter sehr viele Informationen befanden, die er bereits längst gelöscht hatte. Außerdem entdeckte er Daten, zu deren Speicherung er keine Zustimmung erteilt hatte. Hinzu kommt, dass Facebook an vielen Stellen gar keine Möglichkeiten anbietet, der Speicherung persönlicher Daten zu widersprechen. Das lässt sich mit dem europäischen Datenschutzrecht nicht vereinbaren.
Max Schrems startete eine Sammelklage beim Handelsgericht in Wien
Natürlich würde in diesem Fall eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, Sinn machen. Aber der EuGH kann nicht direkt angerufen werden, sondern die Klage muss zuerst beim zuständigen regionalen Gericht eingereicht werden. Genau das hat Max Schrems im Namen mehrerer Betroffener getan. Er verschafft weiteren Betroffenen die Chance, sich an dieser Sammelklage gegen Facebook zu beteiligen. Dem Juristen Max Schrems geht es dabei nicht um einen geldwerten Vorteil in Form eines Schadenersatzanspruchs, sondern für ihn steht das Prinzip im Vordergrund. Niemand muss in Europa dulden, dass ohne Zustimmung Daten zu seiner Person gespeichert, ausgewertet oder gar an Dritte weitergegeben werden. Das beweist auch das Urteil, das vom EuGH erst unlängst gegen Google gefällt wurde.
Welche Kritikpunkte beinhaltet die Sammelklage gegen Facebook?
Neben den bereits genannten Aspekten bringt Max Schrems auch an, dass Facebook am Überwachungsprogramm „PRISM“ des amerikanischen Geheindienstes NSA teilnimmt. Seiner Meinung nach verstößt auch die Einführung von „Graph Search“ gegen das in Europa geltende Recht. Hinzu kommt, dass Facebook Nutzerdaten an andere Anwendungen übergibt, ohne dass dies vom Account-Inhaber verhindert werden kann. Ein weiterer Punkt der Klage ist der Fakt, dass Facebook das Verhalten der Nutzer im Internet über die „Like“-Buttons speichert und analysiert. Wer sich mit diesen Dingen ebenfalls nicht einverstanden erklären und eine Verbesserung des Datenschutzes bei Facebook haben möchte, der sollte sich der Sammelklage von Max Schrems anschließen.
Wie man an der Sammelklage teilnimmt erfahren Sie hier:
https://www.fbclaim.com/ui/register